Förderung

Als Neu-Imker/-in hat man die Möglichkeit Fördermittel beim Amt für Landwirtschaft, Forsten und Flurneuordnung (ALFF) zu beantragen. Die Formalitäten dazu finden sich auf dem Portal des Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten

Zuwendungsvoraussetzungen sind:

a) Vorlage des Nachweises über die erfolgreiche Teilnahme an einem vom Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V. anerkannten Neuimkerkurs (mindestens auf Ebene eines Imkervereins; Teilnahmebestätigung),

b) Benennung eines Imkerpaten und dessen schriftliche Bestätigung zur Gewährleistung der fachlichen Betreuung für einen Zeitraum von zwei Jahren ab erstmaliger Antragstellung; die schriftliche Bestätigung ist bei der erstmaligen Antragstellung vorzulegen.

Eine Förderung ist auch für Bestandsimker/-innen möglich.