Als Neu-Imker/-in hat man die Möglichkeit Fördermittel beim Amt für Landwirtschaft, Forsten und Flurneuordnung (ALFF) zu beantragen. Die Formalitäten dazu finden sich auf dem Portal des Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Ernährung Sachsen-Anhalt
Grundvoraussetzung ist:
- Bienenhaltung in Sachsen-Anhalt
- mind. 5 Völker
- mind. 5 Jahre aktive Bienenhaltung
- Imkerpate
- Teilnahme an einem anerkannten Imkerkurs
Eine Förderung ist auch für Bestandsimker/-innen möglich.