Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung des
Imkerverbandes Sachsen-Anhalt e. V.

Seit dem 25. Mai 2018 wird der Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Verbandes durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union sowie die länderspezifischen Datenschutzbestimmungen geregelt. Ihr Anwendungsbereich erstreckt sich ganz oder teilweise über sämtliche automatisierte oder nicht automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

Verantwortlicher für den Datenschutz

Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V.

VorsitzendeR Herr Dr. Paul Schenk

Bahnhofstraße 12

06188 Landsberg

Erklärung zum Datenschutz:

  1. Ein Erlaubnisvorbehalt im Datenumgang liegt grundsätzlich nicht vor.

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist grundsätzlich verboten.

Das Erheben, das Speichern, das Übermitteln, das Verändern, das Nutzen, das Anonymisieren und Pseudonymisieren sowie das Vernichten und Löschen personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn die betroffene Person hierzu ausdrücklich und eindeutig einwilligt.

Dies gilt ausdrücklich nicht für die Nutzung von Bildmaterial, welches auf verbandsinternen Medien veröffentlicht wird. Hier hat der Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V. stets nach ausführlicher Aufklärung, wofür das Bildmaterial verwendet werden soll, die Einwilligung des Fotografen/Urhebers und der abgebildeten Person sind einzuholen.

  1. Der Verband hat ein berechtigtes Interesse an der Erhebung und Verarbeitung der wie
    unter Punkt 6 angegebenen personenbezogenen Daten.

Die Erfassung personenbezogener Daten im Verband dient einzig folgenden Zwecken:

  • Einladung der Mitglieder zu Veranstaltungen im Rahmen der Imkerei

  • Einzug von Mitgliedsbeiträgen der Mitglieder

  • Ehrung von Mitgliedern oder Einzelpersonen

  • Bestellung von D.I.B. Gewährverschlüssen

  • Abwicklung von Versicherungsschäden

  1. Personenbezogene Daten der Mitglieder werden in einem elektronischen Register des Imkerverbandes Sachsen-Anhalt e. V. gespeichert. Der Verband verpflichtet sich, sämtliche technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, die personenbezogenen Daten der betroffenen Person lückenlos zu sichern. Der Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V. hat eine Dokumentationspflicht der Datenverarbeitung und führt zu diesem Zwecke ein Verzeichnis über die Verarbeitungstätigkeiten innerhalb des Vereins.

  2. Der Zugriff auf personenbezogene Daten des Verbandes ist vollumfänglich nur dem /der Schatzmeister*in sowie der/dem Mitarbeiter*in der Geschäftsstelle gestattet.

Der Zugriff auf personenbezogene Daten der betroffenen Person ist dem Vorsitzenden nur in dem Umfang erlaubt, die er zur Erfüllung seiner vereinsinternen Aufgaben benötigt.

  1. Die personenbezogenen Daten der Mitglieder können in folgendem Umfang erfasst werden:

  • Name

  • Adresse

  • Telefonnummer

  • Geburtstag

  • Bankverbindung

  • Völkeranzahl

  • Angaben zur Dauer der Mitgliedschaft im Verein

  • Angaben zu abgeschlossenen Imkerversicherungen

  • Prüfungen und Urkunden

  • (Ehren)Ämter innerhalb des Vereins

  1. Der Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V. ist als Mitglied des Deutschen Imkerbundes e. V. verpflichtet, die Mitglieder seiner angeschlossenen Imkervereine dem Deutschen Imkerbundes e. V. zu melden.

Der Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V. stellt die nötigen Daten für die Arbeit des Deutschen Imkerbundes e. V. und bei Bearbeitung von Schadensfällen der Imkerversicherung Gaede & Glauerdt, Hamburg, zur Verfügung. Die entsprechenden Datenschutzerklärungen liegen vor. Es werden Angaben zu der Anzahl der Völker und Anzahl der Mitglieder des Imkervereins Halle und Umgegend 1863 e. V. übermittelt.

  1. Der Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V. hat eine Rechenschaftspflicht über die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung gegenüber der zuständigen Datenaufsichtsbehörde.

  2. Jedes Mitglied hat ein Beschwerderecht gegenüber der zuständigen Datenaufsichtsbehörde.

  3. Jedes Mitglied hat des Weiteren folgende Rechte gegenüber dem Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V.:

  1. Das Recht aus Auskunft über personenbezogene Daten einer betroffenen Person. Der Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V. ist verpflichtet, dem anfragenden Mitglied, Auskunft darüber zu erteilen, ob und welche konkreten personenbezogenen Daten über eine betroffene Person vorliegen.

  2. Das Recht auf Berichtigung vorliegender Daten. Der Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V. ist verpflichtet, personenbezogene Daten bei nicht korrekter Erfassung entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.

  3. Das Recht auf Löschung personenbezogener Daten. Der Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V. ist verpflichtet, nicht länger notwendige personenbezogene Daten einer betroffenen Person zu löschen. Ausgenommen hiervon sind personenbezogene Daten, die der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen.

  4. Das Recht auf Widerruf einer abgegeben Einwilligung. Sollte ein Mitglied oder eine betroffene Person eine eindeutige abgegebene Einwilligung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die nicht der in der Datenschutzerklärung des Imkerverbandes Sachsen-Anhalt e. V. abgegolten werden, widerrufen wollen, so ist der Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V. verpflichtet, dieser Einwilligung stattzugeben.

Anmerkung: Der Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V. hat den oben beschriebenen Rechten eines Mitglieds bzw. einer betroffenen Person innerhalb eines Monats nach Vorliegen der Anfrage Folge zu leisten. Der Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V. hat jedoch in angemessen Umfang die Identität des anfragenden Mitglieds bzw. der anfragenden Person mit entsprechenden Mitteln, deren Intensität sich der Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V. vorbehält, zu prüfen.

  1. Der Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V. hat bei Verlust oder Fehlentsorgung personenbezogener Daten dies innerhalb von 72 Stunden der entsprechenden Aufsichtsbehörde zu melden.